Kriterien für die Auszeichnung
Voraussetzungen
Für den Wakkerpreis des Schweizer Heimatschutzes kommen politische Gemeinden in Frage, die folgende Kriterien erfüllen:
- Eine qualitative Weiterentwicklung und Aufwertung des Ortsbildes unter zeitgenössischen Gesichtspunkten ist sichtbar.
- Der respektvolle Umgang mit der alten Siedlungsstruktur einerseits und der bestehenden Bausubstanz andererseits zeigt sich im Ortsbild.
- Die Gemeinde setzt sich aktiv für eine überdurchschnittliche architektonische Qualität ein (Beratung, Motivation) und geht bei eigenen Bauvorhaben mit gutem Beispiel voran (zum Beispiel Architekturwettbewerben).
- Die Ortsplanung ist aktuell und begünstigt eine Entwicklung im Sinne des ausgeschriebenen Wakkerpreises.
- Für die Gesamtbeurteilung sind weiter ausschlaggebend: Siedlungsentwicklung, Qualität der öffentlichen Räume, Verkehrsplanung, Wohnqualität sowie Landschafts- und Umgebungsschutz.
- Ausnahmsweise können auch mehrere Gemeinden, Teile einer Gemeinde, Körperschaften, Vereinigungen, Organisationen und so weiter für den Wakkerpreis ausgezeichnet werden. In diesem Fall bleibt die Preissumme bei CHF 20'000 pro Jahr.
Über den jeweiligen Preisträger entscheidet die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten des Schweizer Heimatschutzes auf Antrag des Vorstands. Die Kommission Wakkerpreis empfiehlt den jeweiligen Preisträger zuhanden des Vorstands.
Kommission Wakkerpreis:
- Dr. Brigitte Moser, Kunsthistorikerin, Zug (Präsidentin)
- Pierre Feddersen, dipl. Architekt ETH/SIA, Zürich
- Christian Bischoff, dipl. Architekt ETH, Genf
- Stefan Koepfli, Landschaftsarchitekt BSLA, Luzern
- Christof Tscharland-Brunner, Raumplaner, dipl. Ing. SIA SWB MAS, Solothurn